
Mit Vorverfahren wird im Urkundenprozess das Verfahren bezeichnet, in dem Beweisführung auf Urkunden beschränkt ist. Ist eine Tatsache nicht beweisbedürftig, z.B. weil sie nicht bestritten wird, ist auch kein Beweis durch Urkunde erforderlich. Ist gar keine Tatsache beweisbedürftig, ist zumindest eine sog. Grundurkunde für die Zulässigkeit de...
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